Die Zusatzbezeichnung Homöopathie ist bei Ärzten geschützt. Die hierfür erforderliche Weiterbildung wird von der Bundesärztekammer vorgegeben. Nach bestandener kammerinterner Prüfung wird die Zusatzbezeichnung von der Landesärztekammer erteilt.
Das Homöopathie-Diplom können nur Ärzte zusätzlich zur Zusatzbezeichnung Homöopathie nach einer dreijährigen Ausbildung mit anschließender Prüfung erwerben.
Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hat das Homöopathie-Diplom 2004 eingeführt um damit einen Ausbildungsstandard zu definieren, der über die Zusatzbezeichnung Homöopathie weit hinausgeht und ein hohes Ausbildungsniveau sowie eine kontinuierliche Weiterbildung garantiert.