Homöopathie-Diplom
Die Zusatzbezeichnung Homöopathie ist bei Ärzten geschützt. Die hierfür erforderliche Weiterbildung wird von der Bundesärztekammer vorgegeben. Nach bestandener kammerinterner Prüfung wird die Zusatzbezeichnung von der Landesärztekammer erteilt.

Das Homöopathie-Diplom können nur Ärzte zusätzlich zur Zusatzbezeichnung Homöopathie nach einer dreijährigen Ausbildung mit anschließender Prüfung erwerben.

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hat das Homöopathie-Diplom 2004 eingeführt um damit einen Ausbildungs-
standard zu definieren, der über die Zusatzbezeichnung Homöopathie weit hinausgeht und ein hohes Ausbildungsniveau sowie eine kontinuierliche Weiterbildung garantiert.
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